Zukunftsräume bei St. Johannes
Alle Pfarrgemeinden des Bistums sind dazu verpflichtet, einen Prozess mit dem Namen „Zukunftsräume“ zu durchlaufen. Dabei geht es darum, ob und wie weit die Immobilien (Pfarrheime, Pfarrhäuser,…) vom Bistum weiter finanziell unterstützt werden, und wie lebendig und zukunftsträchtig sich das Gemeindeleben entwickelt.
Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand haben im Jahr 2023 den Einstieg in diesen Prozess für die Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer mit den Kirchorten St. Johannes der Täufer in Celle-Vorwerk und St. Paulus in Unterlüß beschlossen.
Der Prozess wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. In der Zeit werden wir an dieser Stelle über Neuigkeiten berichten.