Wir haben begonnen!
Alle Pfarrgemeinden des Bistums sind dazu verpflichtet, einen Prozess zu durchlaufen mit dem Namen „Zukunftsräume“. Dabei geht es darum, ob und wie weit die Immobilien (Pfarrheime, Pfarrhäuser,…) vom Bistum weiter finanziell unterstützt werden, und wie lebendig und zukunftsträchtig sich das Gemeindeleben entwickelt.
Anlass für diesen Prozess ist grundsätzlich die in den nächsten Jahren absehbare Finanznot, die sich aus der abnehmenden Anzahl von Kirchenmitgliedern ergibt...